Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absehen von einer Erhöhung des Auffangstreitwerts in einem Aussetzungsverfahren im Zusammenhang mit Eigenheimzulagen bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert hinsichtlich der Frage, ob eine Genossenschaft die Voraussetzungen des § 17 EigZulG erfüllt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Streitwert hinsichtlich der Frage, ob eine Genossenschaft die Voraussetzungen des § 17 EigZulG erfüllt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05
Begünstigte Genossenschaft nach § 17 EigZulG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05
Mangels konkreter Anhaltspunkte zur Bezifferung des Streitwerts ist danach vom Auffangstreitwert auszugehen (vgl. FG Berlin Beschluss vom 27. Januar 2006 2 B 2192/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 558). - BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96
Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05
Da im vorliegenden Antragsverfahren nicht um einen ziffernmäßig bestimmbaren Betrag gestritten wird und auch im übrigen keine genügenden Anhaltspunkte zur Bezifferung des Streitwertes vorliegen, ist vom Auffangstreitwert auszugehen (BFH Beschluss vom 30. Januar 1996 VIII E 1/96, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV -1996, 575 f.):. - BFH, 03.10.1986 - III R 138/85
Festsetzung der Revisionssumme für eine Klage auf Aufhebung von …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05
Dieser Wert kann dann nicht gleichzeitig Grundlage sein für die Ableitung des Streitwerts eines anderen Verfahrens, von dem ebenso wenig bekannt ist, welche finanzielle Bedeutung ihm zukommt (BFH Beschluss vom 3. Oktober 1986 III R 138/85, BFH/NV 1987, 114). - FG Niedersachsen, 07.10.1993 - VII 3/92
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Supermärkten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05
Das beim Finanzamt geführte Aussetzungsverfahren nach § 361 Abs. 2 AO ist kein Vorverfahren im Verhältnis zum beim Finanzgericht geführten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO - (s. Beschluss des FG Baden-Württemberg Beschluss vom 4. Oktober 1993 6 Ko 11/93, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 262). - FG Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 6 Ko 11/93
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05
Das beim Finanzamt geführte Aussetzungsverfahren nach § 361 Abs. 2 AO ist kein Vorverfahren im Verhältnis zum beim Finanzgericht geführten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO - (s. Beschluss des FG Baden-Württemberg Beschluss vom 4. Oktober 1993 6 Ko 11/93, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 262).
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 253/04
Voraussetzungen der Förderung einer Genossenschaft nach § 17 EigZulG: Überlassung …
Es setzte auch den Bescheid für die Jahre 2002 ff. von der Vollziehung aus, das betreffende gerichtliche AdV-Verfahren wurde hierauf durch Hauptsacheerledigungsbeschluss vom 28. Februar 2006 zum Abschluss gebracht (Gerichtsakte 3 V 36/05, Blatt 30 ff., 49 f.).Dem Gericht haben bei seiner Entscheidung neben der Gerichtsakte des vorliegenden Klageverfahrens die folgenden weiteren Akten vorgelegen: 3 Bände Gerichtsakten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung 3 V 54/03 und der beiden Aussetzungsverfahren 3 V 24/05 (betreffend 1997 bis 2001) und 3 V 36/05 (betreffend 2002 ff.) sowie 10 Bände Akten des Finanzamts (je 1 Band Körperschaftsteuerakten, Rechtsbehelfsakten, Vertragsakten, 3 Bände Bilanzakten, 4 Bände Betriebsprüfungsakten).
- FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2013 - 5 K 1664/06
Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke …
Der Senat lässt sich dabei von der Einschätzung leiten, dass bei einem Streit darüber, ob eine Genossenschaft die Voraussetzungen für eine Begünstigung nach § 17 EigZulG erfüllt, keine konkreten Anhaltspunkte für den Streitwert greifbar sind und deshalb der Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG als Streitwert anzunehmen ist [vgl. auch: FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 3 V 24/05 - EFG 2006, S. 1860, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 3 V 36/05 - juris ].